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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

 zum Gewerbe Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit, usw. (freies Gewerbe)

 

1. Energetische Sitzung​

1.1. Der Vertrag zwischen Kunden und Betreiber dieser Website (Melanie Kreimer, im Nachfolgenden Leistungserbringer) kommt durch eine Terminanfrage, durch den Kunden und Annahme durch den Leistungserbringer zustande.

1.2.. Die Terminanfragen können über Kontaktformular, E-Mail, Instagram, Facebook, WhatsApp oder Telefon vorgenommen werden. 

1.3. Nach Eingang der Anfrage (=Angebot) und Annahme durch den Leistungserbringer kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. 

1.4. Die Leistung ist vorab zu bezahlen. Der Leistungserbringer sendet die Rechnung nach Annahme des Vertrages.

1.5. Die Rechnung muss durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen mittels Überweisung bezahlt werden. 

1.6. Nach Zahlungseingang wird der nächst freie Termin an den Kunden vergeben, dieser wird dem Kunden mittgeteilt. 

1.7. Die Leistung erfolgt über die Ferne. Eine Anwesenheit ist somit nicht notwendig. Ein Termin für ein telefonisches Nachgespräch (Anruf durch den Kunden) wird extra vereinbart.

2. Eigenverantwortung

2.1. Eine energetische Behandlung stellt keinen Ersatz für medizinische oder therapeutische Behandlungen dar. Sollten Sie sich psychisch oder physisch krank fühlen wenden sie sich bitte an einen Arzt oder Therapeuten.

2.2.Der Kunde nimmt eigenverantwortlich und aus freiem Willen die Leistung in Anspruch.

2.3. Es werden vom Betreiber keine Entscheidungen abgenommen und keine Heilungsversprechen abgegeben. 

 ​3. Zahlungsverzug

3.1. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt die anfallenden Kosten, Mahngebühren für die erste und gegebenenfalls zweite Mahnung jeweils EUR 15,- sowie Zinsen (1,5%) zu verrechnen. In der Folge wird ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt. Zu den Kosten gehören auch alle außergerichtlichen tarifmäßigen Kosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet der Veranstalterin alle anfallenden Kosten zur Gänze zu ersetzen, die der Veranstalterin durch die Verfolgung ihrer Ansprüche entstehen.

 

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